St.Gallen verfügt derzeit über wenige, kleinflächige Baumschutzgebiete. Ein eigentlicher Flickenteppich. In diesen Gebieten muss das Fällen eines Baumes mit Stammumfang von mehr als 80 cm bewilligt werden. Bei diesem Bewilligungsverfahren wird geprüft, ob der Baum schützenswert ist und bei nicht schützenswerten Bäumen kann grundsätzlich gebaut werden. Wir reden hier also von einem eher schwachen Baumschutz. Trotzdem wurde dagegen von einer in der Stadtparlamentssitzung unterlegenen Minderheit der Ratsmitglieder das Ratsreferendum ergriffen, sodass die Bürgerinnen und Bürger am 12. März darüber abstimmen können.
Häufig ist es möglich, dass auch bei schützenswerten Bäumen auf einem Baugrund ein gutes Arrangement zwischen Neubau und Baum gefunden werden kann. Ein gutes Beispiel dafür kann an der Gessnerstrasse in St.Georgen, nahe beim Hebelschulhaus, unmittelbar neben der neu gebauten Tagesbetreuung für Schulkinder angesehen werden. Dort blieb eine wunderbare Sommerlinde stehen, andere Bäume mussten dem Bau weichen. Aus diesem Grund hat der Stadtrat, die Mehrheit des Stadtparlaments und ich auch für die Erweiterung der Baumschutzgebiete gestimmt.
Wenn Sie der Zonenplanänderung zur Erweiterung der Baumschutzgebiete zustimmen, tun Sie etwas für die Bäume und «gescheites» Bauen ist ebenso möglich.
Andreas Hobi,
Fraktionspräsident Grüne / Junge Grüne, Stadtparlament, St.Gallen