Die Abstimmung für die Ausdehnung des Baumschutzes ist eröffnet. Die Komitees und Parteien haben sich in Stellung gebracht. Etwas ist mir dabei aufgefallen. Die Gegner der Erweiterung des Baumschutzes argumentieren gerne mit den Eigentümerrechten. Nur ist es so, dass es bereits heute private Grundeigentümer gibt, die von dem angeblichen «Bürokratiemonster» Baumschutz betroffen sind. Ihre Liegenschaften befinden sich schon heute in der Baumschutzzone und sie müssen für die Fällung eines grossen Baums eine Bewilligung einholen.
Es existiert heute eine Ungleichbehandlung beim Baumschutz. Während zum Beispiel Besitzer Eigentümer in St.Georgen, Winkeln, Kesselhalden, Haggen oder Rotmonten von der heute geltenden Regelung nicht betroffen sind, müssen zum Beispiel Eigentümer im nördlichen Teil von St.Georgen oder am südlichen Rosenberg bereits heute das «Bürokratiemonster» bemühen, wenn sie einen grossen Baum fällen möchten.
Ein Ja zur Erweiterung der Baumschutzzone des Baumschutzes führt also auch zu einer Gleichbehandlung der Liegenschafteneigentümer und müsste deshalb im Sinne der Interessenverbände sein. Es erschliesst sich mir nicht, weshalb man sich gegen etwas wehrt, das gleich lange Spiesse für alle bringt, das uns vor Folgen des Klimawandels schützen kann und letztlich zu mehr Lebensqualität führt, wie selbst die Gegner immer wieder betonen.
Marcel Baur
Grünliberale Stadt St.Gallen,
Mitglied des Stadtparlamentes